Hier versuchen wir viele Ihrer Fragen zu Beantworten. Was wird z.B. bei den Vorsorgeuntersuchungen gemacht.

  • zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, die meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.
  • Eingehende körperliche Untersuchung, Überprüfung der Reflexe, Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt) sowie das Nervensystem
  • Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.
  • Zwischen der 36. und 72. wird für das Stoffwechselscreening Blut abgenommen.
  • Zusammen mit dem Stoffwechselscreening in den ersten vier Lebenswochen kann seit September 2016 auch kostenlos getestet werden, ob das Kind unter Mukoviszidose leidet. Für diesen dreistufigen Test sind keine extra Blutentnahmen erforderlich. Eltern müssen dafür mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie mit dieser Untersuchung einverstanden sind.
  • Zwischen der 4. und 6. Lebenswoche.
  • Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat.
  • Gründliche Überprüfung der Körperfunktionen, des Hörvermögens und der angeborenen Reflexe.
  • Sono-Hüfte.
  • dritte Vitamin-K Gabe.
  • Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen.
  • Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.
  • Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat.
  • Neben einer gründlichen Untersuchung von Organen und Geschlechtsteilen Überprüfung des Hör- und Sehvermögens.
  • Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt testet beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand- Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Gezielte Greifversuche zeigen sich meist erst etwas später.
  • Impfberatung.
  • Ernährungsberatung.
  • Zwischen 6. und 7. Lebensmonat.
  • Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte in Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.
  • Testung des Hör- und Sehvermögens nochmals getestet. Richtungshören aufneutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein.
  • Zwischen 10. und 12. Lebensmonat.
  • Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.
  • Das Kind kann schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen.
  • Hör- und Sehprüfung.
  • Beurteilung der Sprach- und Sozialentwicklung (Fremdeln?!).
  • Zwischen 21. und 24. Lebensmonat.
  • Allgemeine Untersuchungen der Körperfunktionen.
  • Überprüfung der geistigen Entwicklung. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen? Das Kleinkind sollte die so genannte „50-Wort-Schwelle“ erreicht haben.
  • Zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat).
  • Allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
  • Zahnpflege, UV-Schutz.
  • Gewaltprävention, Umgang mit Suchtmitteln in der Familie.
  • Zwischen 3-1/2 und 4 Jahren.
  • Gründliche Untersuchung.
  • Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes.
  • Beurteilung der geistigen Reife des Kindes und des sozialen Verhaltens.
  • Blutdruckmessung und Urinuntersuchung.
  • Zwischen 5 und 5-1/4 Jahren.
  • Urinuntersuchung und Blutdruckmessung.
  • Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen, werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet.
  • Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie der geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung.
  • Beurteilung des Sprachvermögens und Sozialverhaltens als auch der Intelligenz des Kindes.
  • Zwischen 7. und 8. Lebensjahr.
  • Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.
  • Zwischen 9. und 10. Lebensjahr.
  • Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen.
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
  • Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.
  • Zwischen 12 und 15 Jahren.
  • Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
  • Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft.
  • Klärung der pubertären Entwicklungsstadien sowie des Zustands der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten.
  • Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
  • Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld
  • Zwischen 16. und 17. Lebensjahr.
  • Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge.
  • Beratung bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl.
  • Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen.