Lieber Eltern,

erfreulicherweise können Sie in diesem Jahr jetzt, auch rückwirkend zum 05.01.2021, Kinderkrankengeld beziehen, wenn Schule und KITA coronabedingt geschlossen sind. Wenn Sie das Kinderkrankengeld aus diesem Grund in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Diese kann dann von Ihrer Einrichtung (KITA oder Schule) einen Nachweis verlangen.

Wir sind für Sie weiterhin zuständig, wenn Ihr Kind erkrankt sein sollte und Sie aus diesem Grund ein Kinderkrankengeld beziehen wollen. Dafür melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen akuten Vorstellungstermin, gerne auch online, wenn Sie bereits Patient/Patientin bei uns sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html

Bitte sehen Sie von Nachfragen telefonischer Art bei uns zur Beratung diesbezüglich ab, da unsere Telefonleitung sonst blockiert sind und wir für medizinische Belange nicht verfügbar sind. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Herzlichen Gruß

Ihr Praxisteam